Die Papiermühle Wiedelah um 1940 An den Bäumen entlang fließt der Eckergraben / das Mühlwasser

1755 Die Geschichte der Papiermühle in Wiedelah

(Papiermühle: 1755_NLA_Hild.Br.2, Nr. 3268_Uebers)

Durch die Recherchen eines Nachkommens (Ulf Lehnert, Lehrte) des ehemaligen Papiermüllers Gerhard Andreas Päseler ist es nun gelungen, die Geschichte der ehemaligen Papiermühle in Wiedelah nachzuerzählen. Es wurden viele Dokumente aus einzelnen Landesarchiven zusammengetragen, die allerdings aus der „altdeutschen Schrift“ von Frau Hasselbach aus Lengde erst einmal in die „lateinische Schrift“ übersetzt werden mussten. Diese Schriften waren meistens in einem guten Zustand, aber auf manchen Seiten konnten doch einige Wörter nicht mehr entziffert werden, sodass doch manchmal einige Lücken in der Übersetzung entstanden sind. Außerdem wurden in dem Schriftverkehr auch viele lateinische Ausdrücke bzw. altdeutsche Redewendungen eingesetzt, deren Sinn sich uns oftmals nicht ergeben hat.
Diese Geschichte wurde aus dem aufgefundenen Schriftverkehr zwischen den Behörden des Bistums Hildesheims, dem Wiedelaher Amtmann Raedts, dem Papiermüller Gerhard Andreas Päseler und seinen Gläubigern zusammengestellt und nacherzählt. Sie erhebt jedoch keinen Anspruch auf Vollständigkeit, und es werden auch nicht alle Schriftstücke dargestellt. Redewendungen, alte Bezeichnungen und alte Ausdrücke wurden teilweise aus den Originalen übernommen. Die Genehmigung vom Niedersächsischen Landesarchiv Hannover zur Veröffentlichung der Dokumente liegt vor.
Bilder Frank Drost.

Das Jahr 1755
Im Jahr 1755 stellt der Papiermüller Gerhard Andreas Päseler die Überlegung an, in Wiedelah eine eigene Papiermühle zu errichten. Dazu muss er natürlich erst einmal die Erlaubnis von den Behörden in Hildesheim erhalten. Im Amt Wiedelah war zu dieser Zeit Flo. Wil. Busch als Amtmann tätig, der zu diesem Vorgang auch eine Stellungnahme an das Dom-Capitul Hildesheim abgeben musste:
„Hochwürdige Hochwohlgeborene Hochgeehrteste Gnädige Herren !
Da ein Hochwürdiges Dom Capitul Exhactus protocolli Capitularis von 4. dieses Commitient den papiermacher Andreas Päseler den dessen Einhalt zu vernehmen, anbei gutachtlich zu berichten wie fortan Concession pro bono (für eine gute) Rmt Capti bestermaßen könne und möge eingerichtet werden, so haben wir den Supplicanten (Bittsteller) Hochderenselben resolution in soweit solche wissen müssen. Laut angeschlossenem Protocolli vorgetragen und desselben darauf abgegebenen Erklärung niedergeschrieben;
Im übrigen aber mögen wir unseren Hochgeehrtesten und Gnädigen Herren nicht vorenthalten,was maßen die von Hochdenenselben vorgeschlagenen 25 Jahre in Betracht der großen an solchen Bau zu benennen …… Kosten tempus nimis angustum (sehr schmaler Zeitraum) sei,zumalen wenn die Mühle nach verflossenen Jahren einem Hochwürdigen Dom Capitul pro taxato anheim fallen solle, wir müssen aber zugleich gestehen, dass Supplicant (Bittsteller) den Bogen zu hoch spanne, indem er die Concession auf anderthalb Secula (Jahrhunderte ?) ausgedehnt zu werden anverlangt, dahero unsere unvorgewissliche Meinung dahin geht, dass die anverlangte Zeit halbiert und demselben unhefähr 80 bis 90 Jahr verstaltet werden könnte. Der offerierte Erben Zins könnte einschließlich der Lumpensammlung ungefähr auf 15 Tlr erhöht und gesetzt werden.
Verharren übrigens mit geziemender Hochachtung und steter Devotion (Untertänigkeit) Euer Hochwürd und Hochwohlgb., unsere Hochgeehrtesten und Gnäd. Herren untertänigst gehorsamsten Diener Frid von Hönk
Untertänig dein gehorsamster Diener Flo. Will. Busch
Wiedelah d. 30.April 1755“
Seite 15 bis 19 Original
*Stellungnahme Flo. Wil. Busch *
*Stellungnahme Flo. Wil. Busch *
*Stellungnahme Flo. Wil. Busch *
*Stellungnahme Flo. Wil. Busch *
*Stellungnahme Flo. Wil. Busch *
*Stellungnahme Flo. Wil. Busch *

In einem Brief an das Dom-Capitul Hildesheim stellt G.A.Päseler seine Idee wie folgt vor:
„Hochwürdige Hochwohlgeborene Freiherren, gnädige Herren !
Eure Hochwürden Hochfreiherrschen Gnaden geruhen gnädig sich untertänig vortragen zu lassen, was gestalten ich die Papiermacher Kunst erlernet auf diese meine gelernte Profession eine gute Zeit gereicht, und endlich die Papiermühle zur Eisenhütte geraume Zeit in Pacht gehabt. Ich habe mich jeder Zeit danach gesehnt, eine eigene Papiermühle zu bekommen und selbige nach der holländischen Manier einzurichten, es hat sich aber bisher keine Gelegenheit hervor tun wollen. Von ungefähr habe in Erfahrung gebracht, wie nahe bei dem Amthaus Wiedelah unter (flussabwärts Eckergraben ?) der dasigen Mühle (Getreidemühle neben der Burg ?) ein ganz bequemer Ort, allwo eine tüchtige Papiermühle erbauet werden könnte, vorhanden.
Wenn Eure Hochwürden Hochfreiherrschen Gnaden mir die Gnade erzeigen und mir diesen Ort zur Erbauung einer Papiermühle überlassen, so werde ich solches nicht nur Zeit meines Lebens mit untertänigstem Dank zu erkennen wissen, sondern ich bin auch erbietig von besagtem Orte einen billigen Erbenzins jährlich zu entrichten. Es ist der Ort so beschaffen, dass wenngleich darauf eine Papiermühle erbauet wird, solches so wenig der Mahl Mühlen als der Hund (?) und Weide den geringsten Schaden oder Abbruch tun kann. Vielmehr gereicht es Eurem Hochwürdigen Dom Capitul und dem Amte Wiedelah zu einem offenbaren Nutzen, wenn die Papier Mühle an diesem Orte erbauet wird.
Ohne auf den Canonem, welchen ich davon jährlich entrichten werde, die geringste Reflection zu nehmen, so ist doch bekannt, dass im Amte Wiedelah die Menge Lumpen fallen, solche aber außerhalb Landes geschleppt und hergegen schlecht Papier wieder ins Land gebracht werde. Hätte ich die Papier Mühle daselbsten im Stande, so könnte ich die Lumpen selbsten nutzen und tüchtiges Papier daraus machen, solches auch weit wohlfeiler geben als es jetzo hier verkauft wird. Wenn ich nun nicht zweifle ich werde gnädiges Gehör finden, also ergeht meine untertänige Bitte dahin gnädig zu geruhen und mir diesen Platz zur Erbauung einer Papier Mühle gegen Entrichtung eines jährlichen billigen Canonis einzutun und desfalls das nötige zu verfügen.“
01.Dec 1755
Seite 9 – 12 Original
*Bitte um Erteilung einer Konzession *
*Bitte um Erteilung einer Konzession *
*Bitte um Erteilung einer Konzession *
*Bitte um Erteilung einer Konzession *
*Bitte um Erteilung einer Konzession *
*Bitte um Erteilung einer Konzession *
Bitte um Erteilung einer Konzession zum Aufbau einer Papiermühle von G.A. Päseler an das Dom- Capitul Hildesheim:
„Hochwürdige, Hochwohlgeborene Freiherren, Gnädige Herren !
Bei einem Hochwürdigen Dom-Capitul habe untertänig angeführt, mir einen gewissen Platz unweit Wiedelah zur Erbauung einer Papier Mühle einzutun. Ich zweifle nun nicht, ich werde mit meinem Suchen Gehör finden. Daher offeriere hiemit
1.) hinlängliche Caution bis auf 2000 thr (Thaler ?) zu bestellen, dass also Eure Hochwürden, Hochfreiherren Gnaden sowohl wegen des Canonis ab deswegen, dass ich gewiß keine genügsame Sicherheit haben mögen.
2.) Offerier von besagtem Orte, welcher sonst nichts einbringen können jährlich 12 thr (Thaler ?) Erben und Zins zu entrichten.
3.) So werde ich samt denen Meinigen in allen und jeden Stücken der Amts Jurisdiction (Gerichtsbarkeit) und Oeconomie des Amts Wiedelah unterworfen sein, maßen alles Bier und allen Brandtewein, welcher in der Papier Mühle consumiert werden sollte, von besagtem Amte zu holen, mich hiermit verpflichte.
Zu Euer Hochwürden, Hochfreiherrschen Gnaden trage das untertänige Antrauen, Hochdieselben werden mir auf dieses mein untertäniges Erbitten, die gebetene Concession nicht versagen. Es ergehet dahero meine untertänige, flehentliche Bitte dahin, gnädig zu geruhen, und mir die Concession über gedachten Platz zu erteilen und ausfertigen zu lassen.“
04. Dec 1755
Seite 7 – 8a Original
*Seite 7 Original *
*Seite 7a Original *
*Seite 8 Original *
*Seite 8a Original *

Offensichtlich war der Wiedelaher Amtmann F.W.Busch immer in diesen Vorgang mit einbezogen, denn er gab zu diesem Vorhaben folgende Stellungnahme an das Hildesheimer Dom-Capitul ab:
„In Confirmitat eines Hochwürdigen Dom Capituls muss Communicirten Extractus Protocolli vom 4ten x bis. a : c : wurde dem Papiermacher Gerhard Andreas Päseler die von Hochgedachten Capitel auf dessen untertäniges Gesuch erteilte Resolutio /: jedoch nur insoweit sie denselben zu wissen nötig eröffnet, worauf derselbe erklärte, dass der Anbau einer dauerhaften und auf holländische Manier einzurichtender Papiermühle wenigstens 3 ad (bis) 4000 thr (Thaler) Kosten erfordern, er auch über dies jährlich 17 Thr Erben Zins zu geben erbötig wäre, so hätte er verhoffet, ein Hochwürdiges Dom Capitul würde ihm die Mühle gelassen haben, weil er jedoch wohl vermerke, dass Hochgedachtes Capitul solches zu verstalten Bedenken trage, so wäre er zufrieden, wenn man ihm und seinen Erben 150 Jahre Concediren (eine Lizenz geben) würde und nach Verlauf solcher Jahre seinen Erben die Mühle taxato (vollumfänglich) bezahlen wolle. 25 Jahre wären in Betracht der großen Kosten eine gar zu eingeschränkte Zeit, zumal es ja bekannt, dass bei erfolgender Verdienung kaum die Halbschied der auf genannten Kosten in Anschlag gebracht würden, im übrigen verlange er nicht, die geringste exemtion ( (Rechtssprache) rechtsübliche oder gesetzliche generelle Freistellung (besonderer Personenkreise, Institutionen usw.) von bestimmten Lasten und Pflichten oder von der normalen Gerichtsbarkeit ), sondern wolle sich in allem dem Amte, dem Gericht und der Pfarre der hiesigen observants (Regeln) gemäß gerne unterwerfen.
In fidem (Glauben)
F.W. Busch“
23. Dec 1755
Seite 16 – 17 Original
*Seite 16 Amtmann Busch *
*Seite 16a Amtmann Busch *
*Seite 17 Amtmann Busch *

Das Jahr 1756
Angebot des Papiermüllers G.A.Päseler und seiner Ehefrau Katharina Maria Elisabeth Päseler an das Hildesheimer Dom Capitul über seine Geschäftsbedingungen für das Betreiben der Papiermühle. Mit diesem Schreiben macht G.A. Päseler Vorschläge, wahrscheinlich mit Hilfe eines Vienenburger Notars, wie er sich einen Vertrag vorstellen könnte. Das Schriftstück wurde von ihm und seiner Ehefrau unterschrieben:
„Demnaes ein Hoch Würdiges Dohm-Capitul zu Hildesheim gnädig geruhet die Concession zu Anleg – und Erbauung einer neuen Papier-Mühle in Ihro Dohm-Capitularischen Amt Wiedelahe anbei neben, alda an der Ecker, den zu denen …. Gebäuden und Raum benötigten Platz gegen eine alljährliche gewisse recognition (Anerkennung) zu Fünfzehn Reichstaler mir zu Endes unterschriebenen und meinen Erben auf Fünfzig Jahr lang zu erteilen und ein zutun.
So mache ich für mich, meinen Erben und Erbnehmern mich hiermit Sub hypotheca bonorum (unter guter Hypothek) anheischig, und reservire mich (sich schriftlich verpflichten), nicht alleinsolche neu anzulegende Paqpier-Mühle aus der Ecker gut und dauerhaft auf meine eigene Kosten zu erbauen, sondern auch die mir gnädig verwilligte erste Fünfzig Jahr lang, alljährlich und jedes Jahr besonders Fünfzehn Reichs Taler für solche Jahr Concession zur zur recognition (Anerkennung) ohnweigerlich zu erlegen und zu bezahle, auch mir gefallen zu lassen, dass nach vollzogenem Bau, ob die Mühle gut und dauerhaft angelegt sei, per peritos in arte (per Fachmann), bestimmt und aestimirent (beurteilt) werden möge und wann nach Ablauf derer Fünfzig Jahren mit Hochwürdigen Dohm-Capitul wegen des angmenti (Wachstum) der ferner zu entrichtenden jährlichen recognition (Anerkennung) , ich oder meine Erben sich nicht würden vereinbaren können, selbige als dann die Mühle und dazugehörige Gebäude, nach Bezahlung dessen, wofür solche sodann nach Ablauf obbemerkter stipulirter Jahre auf behörige Art wird aestimirnt (bestimmt) werden, hinwieder völlig zu …innen (?) schuldig sein sollen, und Reverendissimum et Illustrissimum Capitulum Cathedrale die Mühle darauf an andere zu verpachten, freie Macht habe, gleichwohl dass mir oder meinen Erben, wenn diese das nämliche Pacht Quantum wozu ein tertius (Drittel) sich verstehen möge, ebenfalls zu geben, sich verbieten würden, der Verzug für andere solchenfalls gestattet werde, wozu auch noch verspreche, dass die auf solcher Papier-Mühle vorfallende Taufe-, Copulations- (kirchliche Trauung) und Begräbnis-Actus jedesmalen durch den römisch-catholischen Herrn Pastor zu Wiedelah verrichten, wie auch das nötige Bier und Brandtwein, von Hochgedachtem Dohm-Capitularischen Amte nehmen und holen lassen wollen. Ich gebe auch für mich und meine Erben mich wohlbedächtlich aller gegen diesen Revers (Verpflichtungserklärung) zu machende Einreden und Ausflüchte, sowohl überhaupt als ins besondere derer Exceptionen (Ausnahmen) einer Übereilung, Überredung, Verletzung, es sei dieses alles anders als abgeredet, als hier niedergeschrieben, oder etwas Simulirtes darunter vorhanden, der Wiedereinsetzung in vorigen Stand und der Rechts-Regul, dass eine allgemeine Verzicht nicht von Kräften, wenn nicht eine besondere vorhergegangen, als dass mir nichts dann die wörtliche Erfüllung dieses Reverses (Verpflichtungserklärung) zu fallen kommen soll. Alles getreulich sonder Arglist und Gefährde. Urkundlich dessen habe diesen Revers (Verpflichtungserklärung) eigenhändig unterschrieben und mein Pettschaft (Siegel) daneben gedrucket.
Geschehen Wiedelah den 3. März 1756
Gerhard Andreas Päseler
Katharina Maria Elisabeth Päseler“
Seite 3 – 4 Original
*Seite 3 Angebot Paeseler *
*Seite 3b Angebot Paeseler *
*Seite 4 Angebot Paeseler *

Am 08. März 1756 wird dem Papiermüller G.A. Päseler vom Hildesheimer Dom-Capitular die Genehmigung erteilt, eine Papiermühle zu erbauen:
„Anlegung einer Papiermühle zu Wiedelah und deren Bedingungen, Kevognition (?) verfallenem Mäherrecht
Wir Dom : Dechandt, Scholaster, Senior und sämbtliche Capitulatoren der hohen bischöflichen Kirche dahier urkunden und bekennen hiermit, nachdermalen wir auf untertäniges Ansuchen des Papiermachers Gerhard Andreas Päseler von selbigem die Versicherung gegeben, dass er eine neue Papier-Mühle an der Ecker in unserem Ambte Wiedelah, jedoch unter sicherem Vorbehalt und Bedingnüssen auf eigene Gefahr von unserem Ambtmanne daselbst anzuweisenden Platze auf seine eigenen Kosten erbauen möge, und dem derselbe die von ihm verlangte Conditionen eingegangen, und solche zu erfüllen mittels ausgestelltem reverses (Verpflichtungserklärung), wir hoffen dürfen von Wort zu Wort inseciert worden :
Sich anheischig gemacht hat, dass wir dahero Gerh. Päseler zu Verbauung lobsamer Mühle unter deren in angeführtem receß (Gebrauch ?) enthaltenen Clausalen und Bedingnüssen der wirklichen concession darüber erteilt haben und hiermit erteilen Urkund bei gedrucktem Dom : Capitularischen Papier(geld) und gewöhnlicher Unterschrift.
Hildesh. In Capls, den 8ten Martii 1756“
Seite 1 – 2a Original
*Seite 1 Genehmigung Mühle *
*Seite 2 Genehmigung Mühle *

Beglaubigung der Unterschriften des Papiermüllers G.A. Päseler und seiner Ehefrau unter Zeugen im Notariat des Vienenburger Notars Casparus Henricus Gudermann:
„Dass vorstehende Namen des Gerhard Andreas Päseler und dessen Ehefrau Katharina Maria Elisabeth Päseler mit ihrer nachhero in meiner unten gemelten Notarei und Zeugen Gegenwart auf einen besonderen Zettel abgegebenen Namenszeichen überein kommen, die Züge der Buchstaben in allem gleich und ihrer beiden eigenes Handzeichen sei, womit dieser Revers (Verpflichtungserklärung) unterschrieben. Solches bezeuge ich mit meiner Namens Unterschrift und beigedrucktem Notariat-Signet. So geschehen Vienenburg, den 17. März 1756 in Gegenwart Conradi Prentzler und Jacobi Rohde aus Vienenburg als gebetenen Zeugen.
Casparus Henricus Gudermann
Notar: pub Apostolico
Jur: et requisity repp.“
17.03.1756
Seite 4 – 4a Original
*Seite 4 Beglaubigung *
*Seite 4a Beglaubigung *

Das Jahr 1757
Das Datum des folgenden Bittbriefes kann nicht mehr festgestellt werden. Da G.A. Päseler inzwischen mit dem Bau der Mühle angefangen hatte, stellte er fest, dass er sich mit den Finanzen verkalkuliert hatte, denn er bittet mit dem folgenden Schriftstück noch einmal um 1000 Taler Hypothek:
„Hochwürdige Hochwohlgeborene Freiherren, Gnädige Herren !
Eurer Hochwürden Hochfreiherrschen Gnaden wird Zweifels ohne in gnädigen Andenken geruhen, was gestalten ich auf erhaltene gnädige Concession eine Papiermühle vor dem Ambte Wiedelah erbauet. Da ich nun an dem Bau dieser Papier Mühle bereits über 3500 rthl (Taler ?) gewendet, so ist damit mein Geld = Vorrat erschöpft, und sehe mich genötigt zur völligen Einrichtung und Ausbauung noch ein Capital von 1000 rthl (Taler ?) zu suchen. Wann ich nun vernommen, dass bei Euer Hochwürdigen Dom Capitul Gelder vorrätig sind, und ich nicht nur das Gebäude sondern auch mein in der Mühle befindliches Inventarium zu einer Gerichtlichen Hypotheque zu setzen erbietig bin, mithin Sicherheit genug vorhanden. Als zweifle nicht, Euer Hochwürden Hochfreiherrschen Gnaden werden mir diese 1000 rthl (Taler ?) gegen jährliche Verzinsung von 4 pro Cento nicht versagen. Es ergehet demnach meine untertänige Bitte dahin, Euer Hochwürden Hochfreiherrschen Gnaden wollen gnädig geruhen, und mir diese 1000 (Taler ?) für 4 pro Cento und gegen die offerierte Gerichtl, Hypotheque vorleihen.“.
Untertänige Bitte ab Seiten Gerhard Andreas Päseler
Papier Müller zum Ambte Wiedelah
tt.mm.17jj
Seite 13 – 14a Original
*Seite 13 Bittbrief *
*Seite 13a Bittbrief *
*Seite 14 Bittbrief *
*Seite 14a Bittbrief *

Am 19. Juli 1757 wird die Erteilung einer Konzession zum Mühlenbau noch einmal bestätigt:
„Mit Vorbehalt und ohne Nachteil deren in der von einem hochwürdigen Dom Päseler erteilter Concession des Mühlenbaus rat haltenden Bedingnüssen und Rechten ist die gebetene Confirmation (Bestätigung) obiger obligation (Verpflichtung) in hodierno (heute) erteilt worden.
Hildesheim in Capito den 19. Juli 1757“
Am 10.Juli 1759 erfolgt noch einmal eine Bestätigung der Konzession zum Mühlenbau:
„Noch ist die Confirmation (Bestätigung) erteilt über 400 ??? Capital sub dato den 10. Juli 1759.“
Seite 5 Original
*Seite 5 Bestätigung der Konzession *

(Papiermühle: 1764_NLA_Hild.Br.2, Nr. 1049_Uebers)

Das Jahr 1764
Seite 7 – 12a
Ob die Papiermühle einige Jahre wirtschaftlich gearbeitet hat, kann hier nicht festgestellt werden. Jedenfalls tobte in den Jahren 1756 – 1763 in ganz Europa der 7-jährige Krieg. Hier kämpften mit Preußen und Großbritannien / Kurhannover auf der einen Seite und der österreichischen Habsburgmonarchie, Frankreich und Russland sowie dem heiligen römischen Reich auf der anderen Seite alle europäischen Großmächte jener Zeit.
Durch diese Umstände und wahrscheinlich fehlerhafte Finanzkalkulationen gingen die Geschäfte immer schlechter. Obwohl sich der Papiermüller Gerhard Andreas Paeseler auch unter nicht einzuhaltenden Versprechungen immer mehr Geld auch von Verwandten geborgt hatte, konnte er den Konkurs der Papiermühle nicht mehr aufhalten.
Ab 1764 wurden die Gläubiger unruhig und wollten ein Konkursverfahren einleiten. Sie hatten inzwischen bereits mitgekriegt, dass G. A. Paeseler sich immer mehr Geld borgte aber nie an eine Rückzahlung dachte. Manche Gläubiger kamen sogar selbst in Schwierigkeiten, weil sie für das geborgte Kapital teilweise gebürgt hatten. Inzwischen wurde der Dienstposten des Amtmannes im „Ambte“ Wiedelah von Herrn Busch an Herrn Raedts übertragen. Dieser musste in folgendem Brief an das Dom Capitul erst einmal nachfragen wie er sich zu verhalten habe:
„An das Hochlöbliche Dom Capitular. Amt Wiedelah
Nötige Vorstellung und Bitte in Schuldsachen des Papiermachers Gerhardt Andreas Paeseler Bekl. (agten) und Liquidaten contra seine in Actis Benahmter samt Creditores Kläger und Liquidanten annehmen, für Hochwürdiges Dom Capitul habe dahero untertänig um weitere Verhaltungs Befehle untertänig nachsuchen sollen; der ich in tiefster Ehrfurcht versterbe
Hochwürdigen Hochwohlgeborenen, meinen gnädigen Herren
Euer untertäniger Diener …Raedt
Wiedelah, den 29. Febr. 1764“.

Offensichtlich verzögerte sich die Eröffnung des Konkursverfahren immer wieder, denn die Gläubiger wandten sich mehrmals an das Hildesheimer Domkapitul mit der Bitte, dem Amtmann Raedts zu befehlen, ein öffentliches Konkursverfahren anzusetzen. Am meisten hatten wohl der Schwager von G. A. Paeseler nämlich der Pulverfactor Briel, die Witwe Sternberger aus Goslar und der Bauer Liekefett aus Neustadt (Bad Harzburg) zu leiden. Von diesen Gläubigern hatte er sich 3000 Taler geborgt und wollte dafür 4 ½ Zinsen jährlich zahlen. Der Schwager Briel hatte ihm allein 2000 Taler bares Geld in guten Münzsorten geliehen. Zusätzlich hatte er von dem freiherrschaftlichen Herrn Superintendant Sternberg aus Burgdorf auch noch 500 Taler in altem Gold erhalten.
Das Greshamsche Gesetz ( Anfang 16. Jahrhundert, 1544).
In dieser Zeit gab es gutes Geld, schlechtes Geld und Gold als Währung. Gutes Geld hatte einen höheren Materialwert als schlechtes Geld. Das materiell billigere Geld wurde überwiegend als praktisches Zahlungsmittel verwendet, während das gute Geld (im Wechselkurs zu niedrig bewertet) gern gehortet wurde, weil man auf eine Aufwertung des guten Geldes hoffte und damit bessere Gewinne erzielen wollte.

G. A. Paeseler wandte sich nun an das Domcapitul Hildesheim mit der Bitte um Aufschub.
Seite 7 – 8a
Er erklärte u. a. darin, dass die Rückzahlungssumme sehr hoch sei, und er auf Grund der schweren Kriegszeiten, dem fortdauernden Geldmangel und der Teuerung den Betrag nicht auf einmal abführen kann. Es würde ihn sonst ruinieren. Dabei erklärte er noch einmal, dass er die Mühle erst seit wenigen Jahren nagelneu erbaut und mit schweren Kosten in Stand gebracht hat. Durch die neuen Gebäude seien die Kredite bestenfalls abgesichert. Die Hochwohlgeborenen Hochfreiherrlichen Gnaden möchten die Zahlungen doch in leidliche Termine setzen.

Nach Bekanntwerden dieser Bitte setzte der Gläubiger Georg Heinrich Briel am 18. August 1764 ein Schreiben an des Domcapitul auf.
Seite 9a – 13
Er habe erfahren, dass G. A. Paeseler sich noch viele Capitalia aufgeborget, dergestalt, dass sich bereits über 6000 Taler bei dem Amte Wiedelah gerichtlich aufgefunden haben ohne die noch zur Zeit unbekannten Schulden. Er habe ebenfalls bei dem Amte Wiedelah Klage erhoben und ein Mandatum „de solvendo Sub poena Executionis“ zum 17. November 1763 erhalten. Allein nach dessen Insinuation ist imploratischer Debitor so listig gewesen und hat unter Verschweigung seiner vielen Schuldenlast und Anführung falscher Umstände bei diesem Hochwürdigen DomCapitul ein Memorial übergeben und darinnen terminliche Zahlung offeriert und um Aufschub der Execution nachgesucht. Dadurch sei die Ausführung des bevorstehenden Konkurses wieder aufgehalten worden. Es ist soweit gekommen, dass Paeseler nicht einmal 10 Taler zur Verfügung hat, noch nicht einmal ein Buch geschweige denn ein Zins Papier vorrätig anschaffen kann. Da er seinen wenigen Arbeitsleuten den Lohn auch nicht bezahlen kann, sind diese von ihm abgegangen. Es ist mit dem Debitor und seinen Frauen soweit gekommen, dass Schulden auf Schulden gehäufet, die Papiermühle ruiniert und die meisten Kreditoren lädiert und betrogen werden. Das Hochwürdige Dom Capitul möge den Amtmann Raedts veranlassen, sämtliche Kreditoren zu einem Termin einzuladen, den Debitoren durch gerichtlich angeordnete Zwangsräumung aus der Papiermühle hinauszusetzen, selbige öffentlich zu versteigern, die Kaufgelder an die vorzüglichen Kreditoren auszuzahlen und diese Sache zu beschleunigen.

Diese Anweisung bekam nun der Wiedelaher Amtmann Raedts vom Dom Capitul.
Seite 20 – 21
19.Oktober 1764
Er wusste aber nicht so genau, was er nun machen sollte. Da die Papiermühle eine Erbenzinsmühle ist und der Bau der Mühle nur unter der Bedingung gestattet wurde, dass diese nach Ablauf von 50 Jahren gegen Erstattung eines Kaufpreises an Hochgedachtem Capitul anheim fallen solle. Er möchte nun wissen, ob die Ew. Hochwürden, Hochwohlgeborenen, Freiherrlichen Gnaden ein gnädiges Belieben trügen, die Papiermühle selbst anzunehmen oder unter welchen Bedingungen sie feilgeboten und verkauft werden solle. Die Kreditoren wurden zum 27. November zwecks Liquidierung der Forderungen vorgeladen.

Untertänige Klage und Bitte des G. A. Paeseler an das Dom Capitul.
Seite 24 – , 27
Nun beklagt er sich über das Verfahren des Wiedelaher Amtmannes Raedts. Mit der förmlichen Bekanntgabe des Konkurses zum 27. November und der Wegnehmung seiner beiden Kühe, wovon doch Frau nebst Kindern noch täglichen notdürftigen Unterhalt haben sollte, wird seiner gänzlichen Entkräftung der Anfang gemacht.Die Bekanntmachungen benehmen ihm allen Kredit und schrecken gute Freunde, die ihm sonst wohl noch unter die Arme greifen würden. Jedermann weiß, dass er kein Verschwender sei, sondern der leidige Krieg nebst zweimaliger Plünderung seinem Fleiß und guten Absichten entgegen gestanden habe. Der Kaufmann Koken aus Hildesheim die Verbindlichkeiten bei der Familie Liekefetten mit barem Geld gestillt hat, und ein anderer guter Mann seinen Schwager Briel befriedigen wolle.
Er bittet darum, den Wiedelaher Amtmann anzuweisen, das Verfahren etwa ein halbes Jahr auszusetzen, den Konkurs in den öffentlichen Zeitungen zu widerrufen und auch die beiden Kühe vorerst zu seiner Notdurft und täglichen Unterhalt allenfalls gegen eine Kaution wieder zurückzugeben.

Am 15. November 1764 wurde in Anwesenheit der Kreditgeber auf Verlangen des Dom Capituls von dem Wiedelaher Amtmann Raedts ein „Specificatio Creditorum“ aufgenommen. Darin waren die Namen und Beträge der Gläubiger eingetragen. Sie erklärten auch darin, dass sie sich auf nichts anderes einlassen würden.
Seite 30 – 37
In das Protokoll wurden folgende Personen eingetragen:
Die Witwe des verstorbenen Papiermachers Gabriel Cassebaum aus Wolfenbüttel,
der legitimierte Philip Sander aus Lübeck in Vertretung des Kaufmanns Vanselauten,
Witwe Selemeyer verheiratete Lickefett und Kaufmann Rocken aus Hildesheim,
Factor Briel und Superindendant Herrenberg,
Wiedelaher Oeconomie-Verwalter Schneile,
die Witwe des Schlossers Nanegold aus Ilsenburg,
Maurer Albrecht Bote aus Wiedelah,
Maurer Barfus,
Kaufmann Lignens aus Goslar,
Fleischer Conrad Ovemann,
der Bote Weddig,
der Wiedelaher Zimmermann Johann Georg Meyer,
Wiedelaher Kaufmann Oppermann,
Fleischer Müller aus Goslar,
Papiermüller-Geselle Johann Friderich,
Kanzlist Schlägel aus Hildesheim,
die Gebrüder Meyer aus Hornburg,
der Wiedelaher Fleischer Rieffenstahl.
So kam immerhin eine Schuldensumme von 4.936 Taler zusammen. Wahrscheinlich wurde G. A. Paeseler von dem Advokaten Kanitz aus Osterwieck betreut, denn er wollte dieses Protokoll einsehen, um eine Antwort an das Dom Capitul zu senden.

Am 29. November 1764 übergab G. A. Paeseler (wahrscheinlich mit Hilfe des Advokaten Kanitz) eine Stellungnahme zu der obigen Aufstellung an das Dom Capitul.
Seite 39a – 43
Er erklärt, dass er die Forderungen der Gläubiger ablehnt, denn sie sind in „gutem Geld“ eingetragen und müssten auf „schlechtes Geld“ reduziert werden (gutes Geld wird im Wechselkurs schlechter bewertet). Außerdem müsse man auch solche Umstände obwalten lassen, welche den Beklagten mehr zum Mittelnden qualifizieren, als dass man denselben seinen unschuldig erlittenen Ruin allein tragen und ihn über den Haufen werfen lassen wollte. Die Kreditoren sollten ihm doch eine geringe Zeit gönnen und sich zur Billigkeit bequemen. Deshalb will er noch einmal zur richterlichen Information und zur Bewegung des Mitleidens bei den Klägern noch seine Callamitäten und Unglücksfälle beschreiben.
a) Die erlittene Kriegsverstörung wobei er gleich von den ersten Baujahren an beständig unter feindlichen Anfällen die härtesten Erpressungen, ja sogar 2-malige Ausplünderungen erdulden musste. Man hat ihn beständig mit Einquartierungen belagert, deren Kosten ihn gänzlich ausgesogen haben.
b) Die unerträglichen Kriegslasten durch starke Rekrutierung seine Arbeitsleute verjagt haben und dass dadurch die Arbeit und Nahrung gänzlich unterbrochen wurde.
c) Er konnte auch nicht mehr die benötigten Materialien anschaffen, sodass er ohne sein Verschulden in diese unwürdigen Umstände geraten ist.
d) Das erlittene Versterben ebenfalls ein Ziemliches dazu beigetragen hat.

Er möchte nun die feste Hoffnung erben, dass ihm ein billiges Mitleiden angedeihen werde. In dieser Zuversicht verspricht er, jedem Kreditor nach 6-monatiger Frist die Ausstände in reduziertem „alten“ Gelde bar zu bezahlen.
Allerdings behauptet Paeseler in diesem Papier, dass er doch bereits einiges an Geld zurückgezahlt habe und dass die Geldforderungen aus dem „Specificatio Creditorum“ viel zu hoch angesetzt sind. Er rechnete seine Ausstände bis auf 1.944 Taler herunter und bot an, dass ein gewisser Mann dieses Quantum in altem Golde nach Verlauf von 6 Monaten an die vorbenannten Kreditoren auszahlen wolle . Außerdem erfordere es die Billigkeit, dass diese ihm nicht nur diese kurze Frist angedeihen lassen sondern auch mit der Hälfte ihrer Forderungen zufrieden sein sollten. Durch dieses Angebot würden sie mehr gewinnen als sie nach gefordertem Konkurs erlangen könnten.

Seite 44 – 51
12. August 1765
Nun sollte Amtmann Raedts auf Anweisung des Dom Capitul den Gläubigern den oben genannten Vorschlag unterbreiten. Aber diese lehnten dieses Angebot ab. Amtmann Raedts machte eine neue Aufstellung über die Außenstände der Mühle und kam auf den Betrag von 2.982 Taler 10 ?? 4 ??. Ihm wurde nun anbefohlen, für den 17.10.1765 einen öffentlichen Versteigerungstermin anzusetzen. Trotz mehrerer Versuche gelang es dem Amtmann Raedts jedoch nicht, die Mühle zu versteigern.

Seite 62 – 64a
26. Februar 1766
Die Mühle hatte nun immer noch keinen Käufer gefunden. Jetzt unterbreitete G. A. Paeseler dem Dom Capitul einen neuen Vorschlag, um die Mühle doch weiter behalten zu können.
Er weist noch einmal darauf hin, dass er zwar seinen ganzen Geldvorrat für den Bau der Mühle aufgebraucht hat, aber er seine Gläubiger hätte nach und nach befriedigen können, wenn nicht die im Kriege erlittene zweimalige Ausplünderung ihn in gänzlichen Rückstand gebracht und an seinem guten Vornehmen gehindert hätten. Er befürchtet aber, dass seine Gläubiger nicht nachlassen werden, um einen weiteren Versteigerungstermin oder eine Verpachtung anzuhalten. Er hätte jetzt aber einen guten Freund gefunden, der ihm für den weiteren Ausbau der Mühle weiteres Kapital zur Verfügung stellen wolle. Diese Kosten sollten dann jedoch von den bisher gezahlten Pachtgeldern vom Dom Capitul an den Freund zurückgezahlt werden. Außerdem wäre die Mühle durch die nunmehr gnädigst errichtete Brand-Cassa abgesichert. Er bittet untertänigst darum, ihm als Erbauer der Mühle den Vorzug vor einem Fremden zu geben. Ohne diese Mühle würde er in den armseligsten Zustand versetzt, durch Pachtung derselben er aber die Möglichkeit hätte, seiner Frau nebst ihren vier unmündigen Kindern den nötigen Leibes-Unterhalt verschaffen könnte.
„In Hoffnung gnädigster Erhörung ersterbe ich in tiefster Submission (Unterwerfung) untertänigst gehorsamster Knecht
Gerhard Andreas Paeseler“

Seite 65a – 71a
18. September 1766 – 28. xxxx 1767
Eine weitere Versteigerung der Papiermühle am 18. Juli 1766 verlief wiederum erfolglos. Der Hauptgläubiger Georg Heinrich Briel wurde nun allmählich ungeduldig. Deshalb schrieb er am 18. Sept. 1766 wieder einen Brief an das Dom Capitul.
Er ist der Gläubiger mit den meisten Forderungen, nämlich 2.500 Taler ohne die rückständigen Erben Zinsen. Dass die Versteigerungen bzw. eine Verpachtung immer fehlschlagen liegt u. a. daran, dass der Papiermüller zum größten Nachteil seiner Gläubiger immer noch in der Mühle sitzengeblieben ist obwohl der Befehl gegeben wurde, diese zu verlassen. Das Beste wäre es, wenn das Dom Capitul wegen des notorischen Unvermögen des Schuldners die Mühle selbst zu übernehmen und dann zu verpachten. Diese Nachsicht gegen G. A. Paeseler hat er sich so zu Nutze gemacht, dass er nicht nur während der Zeit das Gebäude der Mühle selbst angegriffen und ruiniert, sondern auch die zur Papiermacher Profession nötigen Gerätschaften verkauft hat. Das Dom Capitul möchte dem Amt Wiedelah befehlen, den Schuldner aus der Mühle zu entfernen und demselben samt seiner Ehefrau anzubefehlen, alles nach dem aufgenommenen Inventar abzuliefern und über die fehlenden Sachen sich eidlich zu eröffnen, was und an wen sie etwas veräußert oder vonhanden gebracht haben. Außerdem möchte das Dom Capitul ein Prioritaets Urteil eröffnen, welche Gläübiger in welcher Reihenfolge ihre Ansprüche geltend machen können.

Seite 73 – 79a
In einem weiteren Brief am 28. xxxx 1767 weist Georg Heinrich Briel drängend darauf hin, dass das Verfahren nun schon drei Jahre erfolglos verläuft. Er hat dem Papiermüller nicht nur 2.000 Taler geborgt sondern für 500 Taler gebürgt , die G. A. Paeseler sich von dem verstorbenen Superintendenten Sternberg zu Burgdorf geliehen hat. Der Amtmann Raedts möchte unbedingt die Räumung der Mühle befehlen, da Paeseler die Mühle weiter verwüstet und die beweglichen Gerätschaften abhanden bringt. Es soll unbedingt ein dritter Versteigerungstermin angesetzt werden. Man sollte doch einem künftigen Käufer in Gnaden nachlassen, diese Papiermühle in eine Oel- oder Grütze Mühle zu verwandeln. Durch eine öffentliche Bekanntmachung würden sich dann vielleicht eher annehmliche Käufer finden.

Seite 84 – 88
In einem weiteren Schreiben von Briel an das Dom Capitul beschreibt er, dass ihm beim ferneren Aufschub der Sache ein unersetzlicher Schaden erwachsen würde. Er hat nicht ermangelt, beim Amte Wiedelah unaufhörlich um Rechtshilfe zu bitten, aber alles ist vergeblich gewesen. Bei diesen Umständen ist die Königl. Cammer in Hannover, welche er wegen der inhabenden Pulver Factorei mit all den Seinigen Caution leisten musste, aufmerksam geworden, und er sich den größten Unannehmlichkeiten ausgesetzt sieht. Er bittet demütigst um einen geschärften Befehl an das Amt Wiedelah, ihm zur Erfüllung seiner Forderungen zu verhelfen.

Am 30. Juli 1767 wird dem Amtmann zu Wiedelah nachdrucksamst anbefohlen, dem unterm 7. Mai dieses Jahres in dieser Sache ergangenen Decreto innerhalb 14 Tage gehörige Folge zu leisten.

Seite 88a – 112
29.Oktober 1767 – März 1768
Selbst ein weiterer Versuch eines Konkursverfahrens schlug fehl. Es fanden sich zwar drei Interessenten, aber sie wollten die Papiermühle nur unter anderen Bedingungen kaufen oder pachten. Das waren der Papiermacher Bruns aus Appenrode, der verschuldete Paeseler selbst und ein Papiermacher-Geselle Francken aus Veckenstedt. Das höchste Gebot war 80 Taler ohne die aufgelaufenen Zinsen und vorhandenen Schulden. Es wurde noch einmal darauf hingewiesen, dass der Paeseler durch seine Versprechungen den Konkurs immer wieder hinausgezögert hat und nie Etwas eingehalten hat. Seine Schulden ohne aufgelaufene Zinsen betragen immerhin 4.630 Taler. Man gewinnt auch den Eindruck, dass der Wiedelaher Amtmann Raedts nicht sonderlich an ein einem Verkauf der Mühle interessiert war, denn er verzögerte das Konkursverfahren immer wieder durch viele Anfragen an das Dom-Capitul. Deshalb wurde das Amt Wiedelah durch den Hauptgläubiger Pulverfactor Briel verklagt.
Von dem Interessenten Bruns wurde u. a. festgestellt, dass an der Mühle noch viel repariert werden müsste, da keine Seile vorhanden wären, der Holländer (eine Arbeitsmaschine) nichts taugte und dergleichen mehr. Die Reparaturen würden mindesten 500 Taler kosten.
Am 11. Januar 1768 stimmt das Dom-Capitul dem Vorschlag zu, dem Meistbietenden die Mühle erblich zu verkaufen und einen jährlichen Erbenzins von 30 oder wenigstens 25 Taler zu verlangen. Der Papiermacher Bruns aus Appenrode bot nun 1.000 Taler für die Mühle, und Amtmann Raedts bat nun das Dom-Capitul, diesen Vorschlag gnädig anzunehmen.
Obwohl nun ein weiterer Interessent, Andreas Höfel von Dernburg, auftrat, konnte Bruns jetzt für 1.000 Taler die Mühle übernehmen. Er verlangte aber, dass er ab dem nächsten Tage einen Vertrauten in die Mühle setzen kann, damit Paeseler von den Arbeitssachen und sonstigen in der Papiermühle befindlichen Eisen nichts abhanden bringen kann. Am 23. März 1768 ging die Papiermühle in den Besitz des Papiermachers Bruns über.

Seite 114 – 130a
12. April 1768 – 14. Dezember 1769
10. October 1768
Nun verlangte der Pulverfactor Briel , dass ein zügiges Prioritätsurteil gefällt werden soll, worin festgelegt wird, welcher Gläubiger zuerst von dem Konkursgeld befriedigt wird. Er beschwerte sich noch einmal darüber, dass durch die Verzögerungstaktik und nicht eingehaltene Versprechungen des Wiedelaher Amtmannes Raedts das Verfahren fünf Jahre gedauert hat. Auf Grund der Justizverweigerung, der vielen Verzögerungen und seinen vielen unnötigen Kosten möchte das Dom-Capitul ihm den Vorzug vor allen anderen Gläubigern geben. Er fleht die Hochwürdigen Hoch- und Hochwohlgeborenen Gnaden untertänigst an, ein Anweisung abzufassen und dem Amt Wiedelah aufzugeben, das Prioritäts-Urteil unverzüglich zu publizieren und selbiges auf das Schleunigste zu einer Endschaft zu bringen.
Auch dieses Verfahren wurde von Amtmann Raedts wieder verzögert, sodass Briel an das Dom-Capitul schrieb, er von ihm durch diese Justizverweigerung keine Hilfe mehr erhoffe sondern der Amtmann ihn offenbar noch in größeren Schaden setzt. Sein Zutrauen zu dem Amtmann sei nun vergangen.
*Beschwerde über Amtmann Raedts *
*Beschwerde über Amtmann Raedts *
*Beschwerde über Amtmann Readts *
Am 14. Dezember 1769 wurde dem Amtmann Raedts per Dekret von Hildesheim anbefohlen, das Prioritätsurteil innerhalb drei Tagen einzuschicken bzw, wenn es noch nicht publiziert worden ist, sich wegen solcher unerlaubten Verzögerung binnen gesetzter Frist zu verantworten.

Seite 132a – 146
07. April 1770 – 09. Oktober 1783
Der Amtmann Raedts verzögert das Verfahren immer wieder. Das Hildesheimer Dom-Capitul schreibt ihm, dass wegen seiner unerhört verzögerten Gerechtigkeit ihm diese Fahrlässigkeit nicht mehr nachgesehen werden kann. Es wird ihm befohlen, das Prioritäts-Urteil bis zum 26.04.1770 vorzulegen, widrigenfalls gegen ihn längst verdientermaßen mit der Casation ohne weiteren Anstand verfahren werden soll (d. h. ein Gerichtsverfahren einleiten).

Seite 148 –153a
Am 15. September 1783 war die Paeselersche Konkurssache nunmehr rechtlich entschieden. Nun verhandelten die Rechtsanwälte der Gläubiger mit Hildesheim um die Auszahlung ihrer Forderungen. Aus dem Verfahren blieben 524 Taler zur Verteilung übrig. Am 09. Oktober 1783 wurden der Cassebaumschen Witwe 412 Taler und dem Factor Briel 112 Taler zugesprochen. Diese Beträge wurden allerdings von einem Amtmann Hoefer ausbezahlt.

1783 Abschluß des Konkurses der Papiermühle
*Abschluß des Konkurses *
*Abschluß des Konkurses *
*Abschluß des Konkurses *
*Abschluß des Konkurses *
*Abschluß des Konkurses *
*Abschluß des Konkurses *
*Abschluß des Konkurses *
*Abschluß des Konkurses *
*Abschluß des Konkurses *
*Abschluß des Konkurses *
Links:
1765_10_05_001_Paeseler_Versteigerung_Papiermühle
*Bekanntmachung Versteigerung *
1765_10_05_004_Paeseler_Papiermühle_Handelskammer Goslar
*Handelskammer Goslar *
1863_02_11_01b_Geschäftsverkauf_bzw_Verpachtung_Papiermuehle
*Verkauf / Verpachtung Papiermühle *

Ob die Papiermühle nach dem abgeschlossenen Konkurs noch einmal wirtschaftlich gearbeitet hat und wie es mit der Familie des Papiermachers Gerhard Andreas Päseler weiterging, ist zur Zeit unbekannt. Die Gebäude wurden kurz nach dem 2. Weltkrieg für Tanzveranstaltungen benutzt, da der Abelsche Saal von englischen Soldaten belegt war. Später wurden die Gebäude von der Domäne übernommen, und die beschäftigten Landarbeiter hatten hier preisgünstige Wohnungen. Ein kleineres Haus gehörte der Familie Paul. In den 1960iger Jahren kaufte die Familie Drost die Gebäude der Papiermühle und baute sie zu modernen Wohnungen um. Es ist eine ruhige Wohngegend am Fuße des Finkenherdes neben dem Eckergraben auf dem Schneckenanger auf dem Flurstück Schneckenkamp.
Bilder Frank Drost.

Die Dorfgemeinschaft Wiedelah e.V. (DGW) bedankt sich ganz herzlich bei Frau Hasselbach für die Übersetzungen der Dokumente und bei Frank Drost für die Bilder.