03.07.1738 öffentliche Bekanntmachung wegen einer Wasserleiche in der Oker

Dieser Bericht ist eine öffentliche Bekanntmachung über eine “gestohlene” Wasserleiche in der Oker bei Wülperode, die im Amt Wiedelah beerdigt wurde.
Im Anschluss an die Bilder der Originial-Bekanntmachung können Sie eine Übersetzung derselben lesen.

Übersetzung der öffentlichen Bekanntmachung von Herta Hasselbach / Lengde.
Kleine Übersetzungsfehler bitten wir zu entschuldigen, manche Sätze konnten nur unvollständig übersetzt werden.

Öffentliche Akte wegen eines zu Wülperode in der Oker gefundenen toten Körpers, welcher im Amte Wiedelah beerdigt wurde. 1738.
Hildesheim Königl: Provinzialarchiv Magdeburg Stift und Fürstentum Halberstadt I Rep.A 13. Febr /98
Allerdurchlauchtigster Großmächtigster König, allergnädigster Herr,
Beamter zu Wülperode berichtet untertänigst, dass die Untertanen des Hildesheimischen Amtes Wiedela einen in der Oker verunglückten Mann aufgehoben und den toten Körper aus Wülperodischer Jurisdiction (Zivil-Gerichtsbarkeit) in die ihrige geschleppt haben.
Als am 8. Juni ein Hornburgischer? Mann in der Oker verunglückte und an demselben Ufer gegen Göddeckenrode über in diesseits prätendierter (Anspruch erhebender ?) Wülperodischer Amts Jurisdiction (Zivil-Gerichtsbarkeit) ausgeworfen worden, haben die Bauern zu Lengde im Amt Wiedela im Hochstift Hildesheim den Körper durch das Wasser herüber auf ihre Seite geschleppt und nach Lengde gebracht. Ungeachtet ich nun sofort an den Amtmann Busch zu Wiedela geschrieben und von demselben die Re… (Rückgabe) des toten Körpers ad forum unde (unverzüglich, mit Nachdruck ?) begehrt, weil widrigenfalls dieses Unternehmen dieses Unternehmen als eine Violation (Verletzung) Königl. Territorial Hoheit angesehen werden könnte, welcher ich allenfalls aufs feierlichste widersprechen wollte, so habe ich doch nichts als ein Rei… von gedachtem Amtmann Busch und also auf mein Begehren keine Antwort erhalten, und werde auch allem Anschein nach keine bekommen. Damit nun das Hochstift Hildesheim die Aufhebung dieses toten Körpers dermaleins nicht als einen acthum prozessorium (oder acthum per sessorium Akt per Wohnsitz ?) in der bekanntermaßen ohnedem strittigen Grenze angeben könne, so habe meine Schuldigkeit ….. erachtet, an hochlöbliche Regierung und hochlöbliches Kr. und Domänentum solches untertänigst zu berichten und derselben Anfragen zu stellen, ob Sie dero hohen Orts an die Regierung zu Hildesheim zu schreiben und diesem unnachbarlichen Vorgang ? zu contradieren (widersprechen) geruhen wollen. Erfolgt in getreuester Devotion (Ergebenheit)
F.. Königliche Majestät
Stötterlingenburg am 14.07.1738 alleruntänigster Dir…

Den Amtsbericht von Wülperode haben Si.K.K Alverder gestern erlaubt.
Seine hochlöbl. …… Nachricht … 3.Juli 1738

Denen wohlgeborenen auch Hochedlen Vogt und hochgelehrten ….. insbesonders Hoch- und Vielgelehrten Herren Herren Königl. Preuß. mündlichen geheimen Stadträten und zur Regierung des Fürstentums Halberstadt pr…dierten Präsidenten, Vize Präsidenten, Direktoren und Räten zu Halberstadt.
?????????????????????????????????????? Informiert den 7. Juli 1738
“Unterschriften”
Euer allhiesiger Königl. Hof löbl. Regierung danket nun diesseits dienstl. wegen der Communication des von der Regierung zu Hildesheim wegen eines in der Oker verunglückten Mannes eingelaufenen Schreibens. Halberstadt den 9. Juli 1738
Königl. Preußisch zur Kriegs- und Domänen-Kammer im Fürstentum Halberstadt verortneter Präsident, Oberforstmeister und Räte.
“….” “….” “….”
Marchkart Valand Dingelstedt